Einkommenssteuer sparen

Der Gesetzgeber gewährt Freiberuflern und Unternehmern seit 2007 einen steuerlichen Investitionsanreiz in Form des Gewinnfreibetrages nach §10 EStG. Für die Geltendmachung muss in begünstigte, abnutzbare Wirtschaftsgüter oder in geeignete Wertpapiere investiert werden. 

Der Gewinnfreibetrag besteht aus zwei Teil-Freibeträgen

Der jährliche, zu versteuernde Betriebsgewinn errechnet sich aus der Summe aller betriebsbedingten Einnahmen abzüglich aller Betriebsausgaben. Für Gewinne bis EUR 30.000 steht in jedem Fall ein Grundfreibetrag zu. Eine Investition ist in diesem Fall nicht notwendig. Die Finanz berücksichtigt in der Einkommenssteuererklärung automatisch einen Grundfreibetrag in Höhe von 13 Prozent des Gewinns. Wer beispielsweise EUR 27.000 Gewinn erwirtschaftet, muss davon 13 Prozent (EUR 3.510) nicht versteuern. Versteuert werden „nur“ die übrigen EUR 23.490. Automatisch zuerkannt werden maximal EUR 3.900 Gewinn (13 Prozent von EUR 30.000).

In Wertpapiere investieren und dabei Einkommenssteuer sparen

Wer mehr als EUR 30.000 Gewinn erwirtschaftet, kann mit der Anschaffung von „begünstigten“ Wirtschaftsgütern im gleichen Kalenderjahr zusätzlich Steuern sparen. Begünstigt sind zum Beispiel abnutzbare Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren (zum Beispiel Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung). Ist eine Anschaffung dieser Anlagegüter nicht notwendig oder sinnvoll, bietet sich eine Investition in bestimmte Wertpapiere an, um auf den Steuervorteil nicht zu verzichten. Dazu gehören zum Beispiel Anleihen mit mindestens 4-jähriger Restlaufzeit oder ausgewählte Investmentfonds. Die von PBA ausgewählten Investmentfonds werden nach strengen Ertrags-/ Risikokennzahlen einzeln vorselektiert und zu einem sogenannten risikooptimierten Portfoliokonzept für jeden einzelnen Kunden individuell und nach seinen Wünschen zusammengestellt. 

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
  • Zielgruppe: Natürliche Personen mit Gewinnen aus betrieblichen Einkunftsarten
  • Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung
  • Gewinnfreibetrag: max. 13 % des Jahresgewinnes
  • Unterscheidung: 
    1. Grundfreibetrag für die ersten EUR 30.000 Gewinn (13 %, max. EUR 3.900) 
    2. Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag mit prozentueller Staffelung
  • Behaltedauer der Investition von mindestens vier Jahren im Betriebsvermögen 
Staffelung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages
  • Für die ersten EUR 175.000 Gewinn: 13 %
    Achtung: Grundfreibetrag hier bereits enthalten
  • Für die nächsten EUR 175.000 Gewinn: 7 %
  • Für die nächsten EUR 230.000 Gewinn: 4,5 %
  • Für den über EUR 580.000 hinausgehenden Gewinn: 0 %

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