Hinweis zum Börsehandel - Crossing

Bitte erteilen Sie keine zeitgleichen Kauf- und Verkaufsaufträge zu einem Wertpapier (zB. aus Steueroptimierungsgründen).

Werden gegenläufige Orders durch ein und dieselbe Person zeitgleich aufgegeben, besteht die Möglichkeit, dass die Aufträge gegeneinander ausgeführt werden. Es kommt durch Kauf und Verkauf also zu keiner Veränderung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers eines Wertpapiers.

Solche Crossing-Geschäfte können ein Signal für Marktmanipulation sein und sind verboten.
Bitte beachten Sie das bei Ihren Veranlagungen!

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